Sonntag, 24. April 2011
Mittwoch, 5. Mai 2010
Ich fürchte, Haut ist Heilbar!
Diese "nettigkeit" von EsoWatch riecht/stinkt nach Pharmareferenten und deren Schabbesgoi.
"Aus für Regividerm?
Wie heute (24.3.2010) bekannt wurde, stuft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das als Regividerm durch Schleichwerbung in der ARD bekannt gewordene Produkt “Mavena B12-Salbe” als Arzneimittel ein. Ein Anhörungsverfahren kann das Verkaufsverbot des bisherigen Medizinprodukts jedoch noch eine Weile hinauszögern. Mit dieser BfArM Entscheidung wurden Ansichten zahlreicher Kritiker zu der agressiv beworbenen Salbe und ihren zahlreichen Trittbrettfahrern bestätigt. Ein erforderliches Zulassungsverfahren wurde vom Hersteller und Vertrieb bislang gescheut, ein zukünftig unterbleibendes Zulassungsverfahren wird wohl nicht mit der nicht nachweisbaren Wirksamkeit oder eher geringen Wirkung oder Nebenwirkungen begründet werden, als vielmehr mit nicht tragbaren Kosten."
PS: Wie war das noch mit dem Medizinzirkus der Schulmedizin zum Helicobacter pylori? Über 80 Jahre nach der Entdeckung, teilweise noch nach 100 Jahren stand das Dogma der Schulmedizin.
Hier belegt das Aerzteblatt die im Jahr 1906 beginnende Ignoranz:
"Dass es im Magen Bakterien gibt, die dem dortigen hohen Säuregehalt widerstehen können, ist keine neue Entdeckung. Ein früher Bericht stammt aus dem Jahr 1906 von einem Arzt aus Halberstadt, der in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift „über das Auftreten von Spirochäten verschiedener Formen im Mageninhalt bei Carcinoma ventriculi“ berichtete (DMW 1906; 32: 872) ."
„Nimm niemals Böswilligkeit an, wenn Dummheit hinreichend ist.“ Aber wann bessert sich die Quacksalberei der Dermatologen von denen ich nicht behaupten kann, dass diese Herren Dr. Knock´s gegen "Die Abschaffung der Gesundheit" tätig sind.
Weiterführendes wovon ich mich blablabla selbstverstöndlichst blablabla döstanziere.
Heute schon distanziert ?
Ich distanziere mich von … allem – inklusive mir selbst Ja bitte, aber war der Herr Abmahn-Graf nicht (un)glücklich selbst verstorben worden?
Mittwoch, 28. April 2010
Die wahren Ursachen der Finanzkrise
„Teil 1 auf radio-utopie“
„Teil 2 auf radio-utopie“
Oder hier
„Teil 1 auf gulli“
„Teil 2 auf gulli“
Das Genialste, was ich je über "Cross Border Leasing" gelesen habe!
Ein „virtuelles Finanzkarussell“ in unserem Geld-Schneeballsystem-Pyramidenspiel.
"Das bürgerliche Recht würde ausreichen, dass Banker vor Gericht gestellt werden, wenn Justiz und Politik den Willen dazu hätten. Der Staat könnte auch ein Moratorium beschließen: Ein Jahr lang werden keine Schulden zurückgezahlt, zum Beispiel. Der Staat könnte alle einzelnen PPP-Projekte, Privatisierungen, Kreditvergaben usw. durchgehen und entscheiden: Dies und jenes wird nicht zurückgezahlt.
Interviewer: Zu welchen Konsequenzen könnte das führen?
Dr. Werner Rügemer: Einzelne Städte und Staaten würden anfangen, ihre Schulden mit guter öffentlicher Begründung nicht mehr zurückzuzahlen.
Interviewer: Sie haben eines der wenigen Bücher über „Cross Border Leasing“ (CBL) geschrieben. Dieses Finanzprodukt wird in den Massenmedien lediglich als Möglichkeit für Unternehmen, Steuern zu sparen heruntergespielt. Können Sie allgemeinverständlich erklären, worum es sich handelt?
Dr. Werner Rügemer: Ich glaube, dass ich das einzige Buch über Cross Border Leasing geschrieben habe, in dem dieses Finanzprodukt vollständig und unabhängig von den Finanzakteuren dargestellt wird. Cross Border Leasing ist ein „strukturiertes Finanzprodukt“, das zur Gruppe der Asset Backed Securities gehört. Als ich 1999 unvermutet darauf stieß, habe ich zunächst fast nichts verstanden.
Damals gab die Stadtverwaltung Köln bekannt, dass sie einem „Investor“ in den USA für 100 Jahre die kommunale Kanalisation verkauft und zurückmietet. Der Investor mache das, weil er für diese Auslands-Investition vom US-Staat einen erheblichen Steuervorteil bekomme, davon gebe er der Stadt einen kleinen Teil ab. Das sei leicht verdientes Geld, mit dem die verschuldeten Städte ihre Haushalte aufbessern könnten. An den Betreiberpflichten der Stadt ändere sich nichts, der Investor wolle nicht eingreifen, er sei nur an der Finanztransaktion und am Steuervorteil interessiert. Außerdem dauere das Vertragsverhältnis nicht 100 Jahre, sondern nach 30 Jahren gebe es eine Kündigungsoption. Es gebe kein Risiko bzw. eventuelle Risiken seien „beherrschbar“, so hieß es.
Dutzende Städte in Deutschland und Westeuropa haben solche Transaktionen gemacht. Erst nach langen Recherchen kam ich dahinter, um was es eigentlich ging. Alle Medien wie der Spiegel, die Süddeutsche Zeitung und die öffentlich-rechtlichen Sender, also auch diejenigen, die als „kritisch“ gelten und ungleich mehr Recherchemöglichkeiten haben als ich, glaubten jahrelang den Erklärungen der Stadtverwaltungen. In Wirklichkeit geht es bei Cross Border Leasing um folgendes: Der „Investor“ ist eine US-Bank oder die Finanztochter eines US-Energiekonzerns. Im Falle der Kölner Kanalisation war es die First Union Bank in North Carolina. Um den größten Teil des Kaufpreises von 2 Mrd. DM aufzubringen, nahm sie bei zwei anderen Banken 30 Jahre lang laufende Kredite auf, z.B. bei der Norddeutschen Landesbank. Die First Union Bank zahlte die 2 Mrd. DM in eine außerbilanzielle Zweckgesellschaft in der Finanzoase Delaware ein, die war der eigentliche Vertragspartner der Stadt Köln. Diese Briefkastenfirma, die von einer Treuhänderfirma in Wilmington/Delaware verwaltet wird, zahlte die 2 Mrd. $ nicht an den Verkäufer, die Stadt Köln, aus; die Stadt bekam nur 4 Prozent der Kaufsumme, also 80 Millionen DM, sofort am ersten Tag. Der „Rest“ von 1,920 Mrd. DM wurde sofort an drei weitere Banken zur 30jährigen treuhänderischen Verwaltung ausgezahlt, sie zahlen namens der Stadt 30 Jahre lang aus dem Betrag die Leasingraten an den „Investor“. So war es jedenfalls vereinbart.
„Die Banken schaffen sich gegenseitig Vorteilssysteme zu Lasten der Bürger“
Der langen Rede kurzer Sinn: Bei Cross Border Leasing ist der Steuervorteil der als „Investor“ auftretenden Bank nur ein Nebenaspekt. Das Wesentliche besteht darin, dass 6 Banken untereinander einen auf 30 Jahre angelegten Kapitalkreislauf organisieren. Jede Bank hat bei dieser Geldschöpfung einen Vorteil:
- Die Investorbank hat einen Steuervorteil,
- die beiden kreditgebenden Banken können 30 Jahre lang Zinsen kassieren,
- die drei Banken, die den Kaufpreis ausgezahlt bekommen, erhalten einen kostenlosen Kredit.
- Und für den Briefkastenverwalter fallen schöne Gebühren an,
- ebenso Honorare für die Anwälte, die die 2000-Seiten-Verträge verfassen,
- Honorare für die Wirtschaftsprüfer und die Ingenieurbüros, die den Wert der Kanalisation begutachten,
- Honorare für die Steuerberater,
- und dann noch erhebliche Honorare für die so genannten Arrangeure, die zwischen Stadt, Investor, Banken und Beratern vermittelt haben. In Köln war die Deutsche Bank der Arrangeur, die Anwälte kamen von Allen & Overy.
Auch das ist wesentlich bei den strukturierten Finanzprodukten: eine ganze Horde „renommierter“ Berater sichert ab, verleiht Seriosität und verdient mit. Arrangeure waren in Deutschland übrigens vor allem die Deutsche Bank, Daimler Chrysler Financial Services und die australischen Banken Macqarie und Babcock & Brown.
„Desinformation der Öffentlichkeit und absolute Geheimhaltung“
Und wir stoßen bei Cross Border Leasing auf weitere typische Merkmale neoliberaler Finanzpraktiken. Da ist erstens die Desinformation der Öffentlichkeit, verbunden mit absoluter, strafbewehrter Geheimhaltung. Die Verträge durften von den Abgeordneten und Stadträten nicht eingesehen werden. Da ist zweitens die Tatsache, dass keine Realinvestition stattfindet; der „Investor“ benutzt die Kanalisation nur als Vehikel für ein Finanzgeschäft, er investiert keinen einzigen Cent in sein Eigentum, die Kanalisation, vielmehr unterwirft er es einer 30jährigen Zwangsjacke, tiefgreifende technische Innovationen sind verboten, weil die ursprüngliche Struktur erhalten bleiben muss. Und da ist drittens noch ein Merkmal: die Staatshaftung. Die 4prozentige Auszahlung an die öffentliche Hand, „Barwertvorteil“ genannt, war in Wirklichkeit eine Versicherungsprämie. Dafür hat in unserem Fall die Stadt Köln die Garantie übernommen, dass der 30jährige Kapitalkreislauf nicht unterbrochen wird bzw. dass die Stadt mit neuen Sicherheiten einspringt, falls der Kreislauf zu stocken anfängt.
Interviewer: Bleiben wir bei diesem Beispiel CBL. Sie behaupten, durch das Mindestreservesystem ist CBL ein Tool, ein „virtuelles Finanzkarussell“ zu ermöglichen. Können Sie uns die Wirkungsweise, die Folgen sowie den Zusammenhang mit der derzeitigen Finanzkrise erklären? Vorab wäre eine Definition des „virtuellen Finanzkarussells“ wichtig.
Dr. Werner Rügemer: Hier gelten eben keine Vorschriften für Mindestreserven. Sie werden durch die Interbankengeschäfte und ihre Auslagerung in außerbilanzielle Zweckgesellschaften umgangen, ausgehebelt. Und das „Finanzkarussell“ bzw. das „Karussellgeschäft“ macht nur den Anschein, virtuell zu sein. Es sieht erstmal tatsächlich so aus. Aber durch die Garantenstellung der öffentlichen Hand wird aus den virtuellen Forderungen eine reale Forderung an den Staat, falls eine der beteiligten Banken in Schwierigkeiten kommt. Genau das erleben wir jetzt in der sogenannten Finanzkrise und der Art und Weise, wie der Staat die Finanzakteure rettet. Das Finanzprodukt Cross Border Leasing brach deshalb zusammen, weil Gerichte in den USA im Jahre 2008 nach langwierigen Auseinandersetzungen zwischen Finanzämtern und Investoren definitiv den Steuervorteil als gesetzwidrig beurteilt haben. Deswegen stiegen die Investoren aus den Verträgen aus. Die anderen beteiligten Banken hatten aufgrund der Staatshaftung den bequemen Ausweg, ihre Ausfälle zuerst bei den Städten und dann bei den staatlichen Rettungsmaßnahmen zu präsentieren.
Interviewer: Es gibt keine Mindestreservesätze bei diesen Geschäften?
Dr. Werner Rügemer: Durch die außerbilanziellen Interbankengeschäfte wird die traditionelle Mindestreservenregelung ausgehebelt. Dies ist materiell-rechtlich nicht ungesetzlich, weil die Staaten das zugelassen haben und weil die Wirtschaftsprüfer, die ja in Eigenregie die Bilanzierungsregeln gestalten, dies abgesegnet haben."